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Die TQCert GmbH überprüft und zertifiziert Weiterbildungsanbieter, die im Auftrag der Agentur für Arbeit mit der Reintegration von Menschen in den Arbeitsmarkt zu tun haben.
Dabei werden einerseits die internen Strukturen und Prozesse der Weiterbildungsanbieter untersucht und andererseits die von ihnen angebotenen und durchgeführten Maßnahmen konzeptionell geprüft und in ihrer Durchführung überwacht.
Wir sind eine Zertifizierungsstelle, die für ihr angemessenes Vorgehen bekannt ist und die schnelle und trotzdem sorgfältige Abwicklung garantiert. Wir kennen die Spezifika des Bildungswesens und können sie einordnen. Unsere kurzen Wege sorgen für wenig Reibung in der Abwicklung, das merken Sie auch am Preis.
Seit 2012 gilt das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Seit 2013 bedürfen alle Träger von Maßnahmen der Arbeitsförderung einer Zulassung. Davon ausgenommen sind Arbeitgeber, die ausschließlich betriebliche Maßnahmen oder betriebliche Teile von Maßnahmen durchführen.
Das Erfordernis einer Träger- und Maßnahmezulassung gilt nicht nur für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, sondern auch für Maßnahmen nach § 45 SGB III, die mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gefördert werden. Vergabemaßnahmen und die Unterstützung der Vermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III sind von der Maßnahmezulassung nicht betroffen, die entsprechenden Träger benötigen aber eine Trägerzulassung.
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