Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) unterliegen in besonderer Weise gesetzlichen und behördlichen Regelwerken. Die fachkundige Stelle TQCert GmbH trägt dem in ihrem vereinfachten Verfahren Rechnung. Nach §181 Abschn. 4 kann die fachkundige Stelle Anerkennungen unabhängiger Stellen ganz oder teilweise berücksichtigen. Dies geschieht im Verfahren der TQCert GmbH. Damit ist eine Angemessenheit erreicht, die für die Beteiligten Zeit und Kosten einspart. Gleichwohl bleiben die Anforderungen an das akkreditierte Zertifizierungsverfahren gemäß DIN EN ISO/ IEC 17021 vollumfänglich gültig und werden eingehalten.
Das Zertifizierungsverfahren der TQCert GmbH sieht vor, dass das Verfahren nach AZAV in Gänze durchlaufen wird. Bei der Auditierung vor Ort werden geschulte Auditoren eingesetzt, die mit den Verfasstheiten der Werkstätten für behinderte Menschen vertraut sind. Im Audit werden alle aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Vorgaben festgelegten Verfahren als Entsprechungen für die diesbezüglichen AZAV-Vorgaben anerkannt.
Interessierte Einrichtungen sollte sich ein Angebot von TQCert einholen (evtl. ist auch eine Schnellanfrage online einfacher), um eine schnelle Abwicklung zu erreichen.
TQCert übermittelt den Kunden eine Checkliste, die alle Frage der Auditoren enthält. Der Träger hat so die Möglichkeit, sich auf die Auditierung vor Ort einzustellen.