Willkommen bei der TQCert GmbH

Zertifizierungsstelle Kassel


Die TQCert GmbH ist eine Zertifizierungsstelle in Kassel. Gegründet im Jahr 2008, zählen wir inzwischen in manchen Bereichen zu den führenden Anbietern von Zertifizierungen. Wir sind akkreditiert von der nationalen Akkreditierungsstelle DAkkS GmbH, beliehene Behörde des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz BMWK.

Unsere Leistungen

  • Wir zertifizieren Unternehmen bezüglich der Konformität Ihres Qualitätsmanagementsystems mit der Norm ISO 9001.
  • Wir zertifizieren Bildungsträger und deren Maßnahmen nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – AZAV. Hierzu zählen alle Schulungsanbieter der Arbeitsförderung, Fahrschulen, Fahrlehrerausbildungsstätten, Anbieter von Teilqualifikationen, Umschulungsträger, WfbM.
  • Wir zertifizieren/präqualifizieren Leistungserbringer für Abgabe von Hilfsmitteln nach §126 SGB V.
  • Wir zertifizieren Personen, die festgelegte Kompetenzanforderungen erfüllen und dies in einer Prüfung nachgewiesen haben. Zum Beispiel Qualitätsfachpersonal.


In allen Bereichen sind wir stolz auf das Lob, das wir über unsere Arbeit von Kundenseite und auch aus der Aufsicht erhalten. Dies ist unser Ansporn für die weitere Sorgfalt und Verlässlichkeit bei unserer Arbeit.

Hier geht es zur Präqualifizierungsstelle der TQCert GmbH.


Kontakt

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Rufen Sie uns an, wir helfen gerne.


Aktuelles

 

Neue Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III verfügbar

Die aktuellen Empfehlungen des Beirats zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen nach dem SGB III bieten aktualisierte Richtlinien, um die Qualität und Einheitlichkeit bei der Arbeitsmarktintegration und Weiterbildung zu gewährleisten. Besonders hervorzuheben sind Neuerungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Träger- und Maßnahmezulassung im Rahmen der Arbeitsförderung. Werfen Sie einen Blick auf die Details und erfahren Sie, wie diese Änderungen Ihre Arbeit beeinflussen können.

Empfehlungen des Beirats

Stand: 10.09.2024

Hinweis: Alle Änderungen gegenüber der vorherigen Version sind in roter Schrift kenntlich gemacht.

 

§45-Veröffentlichung der Bundesdurchschnittskostensätze für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (inkl. Maßnahmen zur ganzheitlichen Betreuung) 2024

Die Bundesagentur für Arbeit hat die aktuellen Durchschnittskostensätze für Maßnahmen nach § 45 SGB III und § 16k SGB II veröffentlicht. Diese dienen als Grundlage für die Finanzierung von Maßnahmen wie der Heranführung an den Arbeitsmarkt, Unterstützung zur Selbstständigkeit und Stabilisierung von Beschäftigungsverhältnissen. Je nach Maßnahme variieren die Kostensätze zwischen Einzel- und Gruppenmaßnahmen, mit einem Stundensatz von bis zu 77,70 €.

Zur Veröffentlichung

Stand: 01.07.2024

 

FbW-Veröffentlichung der Bundesdurchschnittskostensätze für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung 2024

Die Bundesagentur für Arbeit hat die neuen Durchschnittskostensätze für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung veröffentlicht. Diese gelten ab dem 1. Juli 2024 und umfassen zahlreiche Bildungsbereiche, von Schweißtechnik bis hin zu Fahrerausbildungen und Umschulungen. Sie dienen als Grundlage für die Finanzierung solcher Maßnahmen, wobei Schwellenwerte bei besonderen Qualifikationen Anwendung finden. Die neuen Kostensätze ermöglichen eine bessere Planung und Durchführung von Weiterbildungsangeboten.

Zur Veröffentlichung

Stand: 01.07.2024

Unter Aktuelles finden Sie weitere aktuelle Meldungen.

Unparteilichkeit

Unparteilichkeitserklärung


In der Zertifizierung achten wir streng auf die Gleichbehandlung aller Kunden. Wenn ein Kunde von uns Vorschläge zur Schulung, Beratung, Literatur oder sonstige Empfehlungen erhält, sind diese stets kostenlos und führen keinesfalls zu einer Bevorzugung bei der Zertifizierung.