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Die aktuellen Empfehlungen des Beirats zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen nach dem SGB III bieten aktualisierte Richtlinien, um die Qualität und Einheitlichkeit bei der Arbeitsmarktintegration und Weiterbildung zu gewährleisten. Besonders hervorzuheben sind Neuerungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Träger- und Maßnahmezulassung im Rahmen der Arbeitsförderung. Werfen Sie einen Blick auf die Details und erfahren Sie, wie diese Änderungen Ihre Arbeit beeinflussen können.
Stand: 10.09.2024
Hinweis: Alle Änderungen gegenüber der vorherigen Version sind in roter Schrift kenntlich gemacht.
Die Bundesagentur für Arbeit hat die aktuellen Durchschnittskostensätze für Maßnahmen nach § 45 SGB III und § 16k SGB II veröffentlicht. Diese dienen als Grundlage für die Finanzierung von Maßnahmen wie der Heranführung an den Arbeitsmarkt, Unterstützung zur Selbstständigkeit und Stabilisierung von Beschäftigungsverhältnissen. Je nach Maßnahme variieren die Kostensätze zwischen Einzel- und Gruppenmaßnahmen, mit einem Stundensatz von bis zu 77,70 €.
Zur Veröffentlichung
Stand: 01.07.2024
Die Bundesagentur für Arbeit hat die neuen Durchschnittskostensätze für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung veröffentlicht. Diese gelten ab dem 1. Juli 2024 und umfassen zahlreiche Bildungsbereiche, von Schweißtechnik bis hin zu Fahrerausbildungen und Umschulungen. Sie dienen als Grundlage für die Finanzierung solcher Maßnahmen, wobei Schwellenwerte bei besonderen Qualifikationen Anwendung finden. Die neuen Kostensätze ermöglichen eine bessere Planung und Durchführung von Weiterbildungsangeboten.
Zur Veröffentlichung
Stand: 01.07.2024
Unter Aktuelles finden Sie weitere aktuelle Meldungen.
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