Nutzung des TQCert-Logos
Vorgabe zur Verwendung des Zertifizierungslogos der TQCert GmbH, des TQCert GmbH
Zertifikats und der TQCert GmbH Urkunde durch von uns zertifizierte / zugelassene
Kunden
Diese Zeichensatzung und die damit verbundene Verwendung des Zertifizierungslogos,
der Zertifikate und Urkunden von TQCert GmbH gilt für folgende Kunden:
- Kunden, deren Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 uns zertifiziert wurde.
- Kunden, deren Qualitätsmanagementsystem nach AZWV/AZAV durch uns zugelassen wurde.
- Kunden, deren Maßnahmen nach AZWV/AZAV durch uns zugelassen wurden.
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Kunden, die eine Personalzertifizierungsprüfung (QF,
QB, QM,
IQA und QA)
bei der TQCert GmbH abgelegt haben.
- Kunden, die eine Personalzertifizierungsprüfung SCC Doc. 17 bzw. Doc. 18 bei der TQCert GmbH abgelegt haben.
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Kunden, die Zertifizierungsprüfungen im Bereich der DIN
EN 1591-4 (Flansche und ihre Verbindungen) bei uns
abgelegt haben.
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Kooperationspartner und somit Anbieter von Lehrgängen für QM-
Fachpersonal und operativ tätiges Personal im SGU-Bereich,
die durch uns zugelassen wurden.
Nach dem Zugang Ihres Zertifikats bzw. Ihrer Urkunde von TQCert GmbH sind Sie berechtigt, unser
Zertifizierungslogo werbend zu verwenden. Hinweis: Die Nutzung von Logos der Akkreditierungsstelle
(DAkkS GmbH) und der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist grundsätzlich untersagt! Bei der Verwendung
des Zertifizierungslogos der TQCert GmbH, der Zertifikate und Urkunden sind folgende Vorgaben zwingend
zu beachten:
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Die Nutzungsberechtigung des Zertifizierungslogos TQCert GmbH, der Zertifikate und der Urkunden ist
auf den Geltungsbereich und Geltungsdauer des Zertifikats / der Urkunde beschränkt.
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Das Zertifikat und/oder die Urkunde darf das Unternehmen werbend herausstellen, indem es:
- das Original-Zertifikat und/oder -Urkunde in gerahmter Form im Unternehmen aushängt,
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das Zertifikat und/oder -Urkunde als Ganzes (nicht ausschnittsweise) in Werbematerialien
und auf der Homepage oder anderem geschäftlichen Material verwendet.
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Das Zertifizierungslogo TQCert GmbH findet nur Einsatz bei geschäftlichen Zwecken und zwar
lediglich auf Unterlagen für die geschäftliche Korrespondenz und bei Zwecken der Werbung.
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Das Zertifizierungslogo TQCert GmbH darf nicht unmittelbar auf einem Produkt angebracht oder
in einer Weise verwendet werden, durch die der Eindruck entstehen kann, dass es sich auf die
Konformität eines Produktes mit dem zugrunde gelegten Regelwerk bezieht.
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Das Zertifizierungslogo TQCert GmbH darf nur gemeinsam mit dem Namen des Unternehmens, dem
Geltungsbereich und mit der TQCert GmbH -Zertifikats/Urkunden-Nummer verwendet werden.
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Das Zertifizierungslogo TQCert GmbH darf grafisch nicht geändert werden und bei Größenänderung
nicht verzerrt dargestellt werden. Des Weiteren darf es nicht in einer Größe verwendet, für die
das Zertifizierungslogo TQCert GmbH nicht geeignet ist und zu einer unscharfen oder pixeligen
Abbildung führt. Bei Problemen mit der Darstellung ist die TQCert GmbH zu kontaktieren und
Rücksprache zu halten.
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Die TQCert GmbH wird im Rahmen Ihrer Möglichkeit auf die korrekte Darstellung und Verwendung achten.
Bei Verstößen gegen die aufgeführten Bedingungen hat die TQCert GmbH das Recht, je nach Schwere des
Verstoßes folgende Maßnahmen zu ergreifen:
- schriftliche Mahnung
- schriftliche Mahnung mit Auflagen
- Androhung des Entzuges der Zertifizierung / Zulassung
- Entzug der Zertifizierung / Zulassung
- außerordentliche Kündigung
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Das Zertifizierungslogo-TQCert GmbH, die Zertifikate und die Urkunden dürfen nicht auf
Rechtsnachfolger oder auf andere Organisationen übertragen werden.
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Nach Aussetzung, Entzug oder Annullierung einer Zertifizierung muss der Auftraggeber
jede Werbung mit der Zertifizierung einstellen und Zertifikate und Urkunden an die TQCert
GmbH zurückgeben. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen.
Die Logos können bei der TQCert GmbH angefordert werden