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Die Schulen in öffentlicher Trägerschaft werden zur Zeit verstärkt in die geförderte Weiterbildung nach dem Vierten Abschnitt des Dritten Kapitels des SGB III, §81 bis §87 SGB III involviert. Offensichtlich setzt die Bundesregierung ihre diesbezüglichen Ankündigungen um. Im Mittelpunkt stehen hierbei die schulischen Ausbildungsgänge wie Sozialpädagogen (Erzieher), Alten- oder/und Krankenpfleger.
Voraussetzung für die Förderung ist die Zertifizierung der öffentlichen Schule als Träger der Arbeitsförderung nach AZAV durch eine fachkundige Stelle.
Als fachkundige Stelle nach AZAV hat sich der Kasseler Zertifizierer TQCert auf die Einbeziehung der öffentlichen Schulen und staatlich zugelassenen Schulen eingestellt. Die Verfahren berücksichtigen die besonderen Organisationsstrukturen der Schulen unter öffentlicher Trägerschaft. Staatlich zugelassene Schulen haben Besonderheiten, denen die Zertifizierung Rechnung tragen muss.
Eine Zertifizierung durch TQCert bezieht nur die Bereiche der Schule ein, welche diese Weiterbildung betreiben (z.B. die Fachschule für Sozialpädagogik). Fragen Sie uns 0561 94 99 720.
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