Lehrertisch mit AZAV-Schriftzug an Tafel

AZAV-Zertifizierung für private Arbeitsvermittler

Private Arbeitsvermittler (PaV) benötigen seit dem 01.01.2013 eine Zulassung als Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung gemäß der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV), um einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) einlösen zu können.

Voraussetzungen für die Träger-Zulassung sind nach § 2 AZAV unter anderem:

  • Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit,
  • Kenntnisse über Lage und Entwicklung des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes
  • personelle und fachliche Eignung,
  • ein Qualitätssicherungssystem (QM-System)
  • angemessene Vertragsbedingungen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Die TQCert hat ein speziell auf die Anforderungen "Erfolgsbezogene, vergütete Arbeitsvermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung nach §45 SGB III, Absatz 4, Satz 3, Nummer 2" abgestimmtes Angebot zusammengestellt.

Unser Schnellangebot finden Sie hier

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