AZAV-Zertifizierung für Bildungsträger
Das AZAV-Zertifikat eröffnet Trägern der beruflichen Weiterbildung
den Zugang zum geförderten Weiterbildungsmarkt. Die "Anerkennungs-
und Zulassungsverordnung - Weiterbildung - AZAV", in 2004 als
Verordnung zum §84, §85 SGB III erlassen, sollte zunächst nur
Weiterbildungsträger auswählen, die durch ihre Weiterbildungsmaßnahmen
Arbeitslosen wieder in Arbeit verhelfen können.
Gesetzliche Änderungen haben dazu geführt, dass heute das
Aufgabenfeld der AZAV-zertifizierten Bildungsträger wesentlich
umfassender geworden ist. Sie bieten Kurse an, die in Arbeit
befindlichen Personen den Arbeitsplatz sichern sollen (z.B. WeGeBau),
sie qualifizieren während des Bezugs von Kurzarbeitergeld (FbW
während Kurzarbeit), sie führen ESF-geförderte Maßnahmen durch
(ESF-BA-Programm) und sie sichern die Integration von
Zugewanderten..
Darüberhinaus hat sich die AZAV-Zulassung als Gütesiegel für
Anbieter von Bildungsmaßnahmen entwickelt. Wichtige Nachfrager
nach Weiterbildung (BfW, Bafög) erkennen in der AZAV ein sinnvolles
Prüfinstrument für Qualität in der Weiterbildung.
AZAV-zertifizierte Träger haben nachgewiesen, dass
- sie wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sind,
- die Qualifikation der Leitung und der Lehrkräfte den Anforderungen entspricht,
- ihre Bildungsmaßnahmen arbeitsmarktorientiert konzipiert sind,
- die Durchführung der Maßnahmen auf individuelle Förderung der beruflichen Qualifikation angelegt ist,
- ihre interne Organisationsstruktur nach einem anerkannten System zur Sicherung der Qualität aufgebaut ist,
- ihr QM-System ständig überwachen und extern überwachen lassen,
- Umfang und Kosten ihrer Maßnahmen nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit konzipieren.