Allgemeine Geschäftsordnung der TQCert GmbH
§1 Name und Sitz des Unternehmens
Die Gesellschaft TQCert GmbH ist eine im Handelsregister Kassel (HRB 14592) eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Das alleinige Geschäftsfeld der TQCert GmbH ist das Betreiben der Konformitätsbewertungsstelle TQCert, im folgenden Zertifizierungsstelle genannt.
Der Sitz des Unternehmens ist Gobietstraße 13, 34123 Kassel.
§ 2 Zweck des Unternehmens
Der Zweck des Unternehmens ist die Konformitätsbewertung (Zertifizierung) von Managementsystemen jeglicher Art, von Personen und im gesetzlichen Bereich von Weiterbildungsträgern und deren Maßnahmen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).
§ 3 Unparteilichkeit
Die TQCert GmbH ist eine unabhängige und selbstständige Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Allen Organisationen steht grundsätzlich der Zugang zu den angebotenen Leistungen der Zertifizierungsstelle offen.
Zur Absicherung der Unparteilichkeit hat die TQCert eine Unparteilichkeitsverpflichtung verfasst (D02TQ11).Die Geschäftsführung, die oberste Leitung, der QM-Beauftragte, die beauftragten Qualitätsauditoren und alle Mitarbeiter verpflichten sich darin
-zur Durchführung von unabhängigen und objektiven Zertifizierungen, Überwachungen und Re-Zertifizierungen
-zur unabhängigen und unparteiischen Behandlung aller Antragsteller,
-zur Gleichbehandlung aller Organisationen unter Anwendung der gültigen Zertifizierungsvorgaben, der Qualitätspolitik und der veröffentlichten Richtlinien TQCert.
-Angestellte der Zertifizierungsstelle TQCert werden nicht zertifiziert.
§ 4 Faire und gerechte Zertifizierungsverfahren
TQCert verpflichtet sich zur Durchführung fairer und gerechter Zertifizierungs- und Re-Zertifizierungsverfahren. Die zentrale Aufgabe besteht in der permanenten Weiterentwicklung von Audits zur Beurteilung von Qualitätsmanagementsystemen von Organisationen und Personen.
Die TQCert weist ihre Kompetenz zur Durchführung von fairen und gerechten Audits bzw. Prüfungen und Zertifizierungen durch jährliche Begutachtungen unabhängiger Akkreditierungsstellen nach. Die Akkreditierung erfolgte nach den Normen DIN EN ISO 17024, DIN EN ISI/IEC 17021 und den gesetzlichen Regelungen.
Die antragstellenden Organisationen bzw. Personen erhalten Richtlinien zu den Voraussetzungen zum Erwerb der Zertifizierung. Weitere Dienstleistungen für Schulungen bzw. Beratungen von Organisationen werden von TQCert nicht vorgenommen. TQCert bietet somit allen Organisationen die gleiche Chance als Grundvoraussetzung für eine faire und gerechte Zertifizierung.
TQCert führt die Zertifizierungen kompetent, konsistent, und unparteilich durch und fördert so die Anerkennung des gesamten Systems der Zertifizierungen.
§ 5 Vertraulichkeit, Geheimhaltung, Datenschutz
Jedes einzelne Belegschaftsmitglied des Unternehmens TQCert sowie alle von der Gesellschaft beauftragten Dritten haben eine Geheimhaltungsverpflichtung unterzeichnet. Diese beinhaltet, dass alle Daten von Personen, Daten von Zertifizierungsaudits und alle im Zusammenhang mit der Durchführung der Aufgaben der Zertifizierungsstelle erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln sind und einer strikten Geheimhaltung gegenüber Dritten unterliegen.
Die TQCert GmbH verarbeitet personen- und institutionsbezogene bezogene Daten ausschließlich zur sachgerechten Durchführung von Zertifizierungsaufgaben. Eine Weitergabe von Daten ist der Belegschaft sowie beauftragten Dritten strikt untersagt.
§ 6 Durchführung der Aufträge
Die von TQCert GmbH angenommenen Zertifizierungsaufträge werden nach den jeweils zutreffenden Normen, Regelwerken oder Gesetzen durchgeführt. Kunden der Der Auftragsumfang wird im Rahmen eines Zertifizierungsvertrags festgelegt. Der Zertifizierungsvertrag gilt für 3 Jahre. Ergeben sich bei der Durchführung des Auftrages auf Wunsch oder durch Verursachung des Kunden Änderungen oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfanges, so werden diese nach Aufwand in Rechnung gestellt. Nebenabreden, Zusagen oder sonstige Erklärungen der Mitarbeiter der TQCert GmbH oder von beauftragten Dritten sind nur dann bindend, wenn sie von der TQCert GmbH schriftlich bestätigt werden.
§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen
Für die Berechnung der Leistungen gelten die vereinbarten Gebühren, die im Rahmen des Leistungsangebotes TQCert festgelegt sind. Die Gebühren sind nach Zugang der Rechnung spätestens zu dem auf der Rechnung angegebenen Termin ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Beanstandungen der Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt schriftlich begründet mitzuteilen.
§ 9 Beschwerden
Gegen die Mitarbeiter der Zertifizierungsstelle oder gegen die Entscheidungen der Zertifizierungsstelle kann in begründeten Fällen das Mittel der Beschwerde eingesetzt werden.
Die Beschwerde ist schriftlich an die Geschäftsführung der TQCert GmbH zu richten. Die Beschwerde wird bei der TQCert GmbH unverzüglich bearbeitet, analysiert und ggf. in einem Beschwerdenausschuss behandelt. Die Beschwerde wird spätestens binnen 3 Wochen seitens TQCert beantwortet.
§ 10 Aussetzung und Entzug von TQCert-Zertifikaten
Erfüllt eine Organisation eine Zertifizierungsvoraussetzung nachweislich nicht, so wird das Zertifikat so lange ausgesetzt bis das Vorliegen der Voraussetzungen durch entsprechende Maßnahmen erneut nachgewiesen wird. Einzelheiten regeln die jeweiligen Zertifizierungsrichtlinien.
Gründe für eine Aussetzung des Zertifikats sind zum Beispiel, wenn Nachweise zu den zwingend vorgegebenen Normanforderungen fehlen, oder wenn die Zertifizierungsgebühr an TQCert nicht beglichen wurde.
TQCert GmbH, Kassel 2008