Schnellangebot AZWV

Angebotsbeispiel für AZWV-Kunden mit weniger als 5 Mitarbeitern und ohne entfernte Standorte. Dabei ist zu beachten, daß bereits die Zulassung von 5 Bildungsmaßnahmen eingeschlossen ist. Allerdings sind keine entfernten Standorte berücksichtigt und auch temporäre Unterrichtsstätten sind nicht eingeschlossen.

Musterangebot ansehen oder herunterladen.

Wenn Ihre Bildungsstätte weniger als 5 Mitarbeiter hat, tragen Sie unten Ihre Daten ein. Sie erhalten noch heute, spätestens am übernächsten Werktag ein preisliches Angebot für Ihre Zertifizierung nach AZWV. Passen Sie nicht in das Schema, laden Sie den Auskunftsbogen A1 herunter und senden den ausgefüllt an TQCert.

*Dieses Angebot kann nicht alle Besonderheiten berücksichtigen. Zum Beispiel kann dann, wenn mehrere Standorte in verschiedenen Orten zugelassen werden sollen, eine gesonderte Berechnung der Standorte notwendig werden. Wenn Sie als Bildungsträger anerkannt werden wollen der Unterricht auch an tempörären Unterrichtsstätten durchführen darf, erhöht sich die Zertifizierungssumme um 300€. 

Bitte erstellen Sie mir ein Angebot für eine Zertifizierung nach AZWV

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Hier bitte alle Mitarbeiter in der Verwaltung und Leitung und die festangestellten Lehrkräfte eintragen. Bitte auch Anteile von 1 vergeben (z.B. Halbtagskraft 0,5, Auszubildende 0,25)

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Externe, nicht ständig eingesetzte Lehrkräfte werden von uns zu 1/5-tel in die Mitarbeiterzahl eingerechnet, 5 externe Lehrkräfte zählen so wie 1 Mitarbeiter.

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Standardmäßig bieten wir Ihnen die Zulassung von 5 Maßnahmen (Lehrgängen, Kurse) mit an. Wenn sie zunächst nur die Trägerzulassung wünschen, dann tragen Sie hier null ein. Die Zulassungspreise sind in 5-er Gruppen gestaffelt, z.B. bis 5 Maßnahmen, bis 10 Maßnahmen usw. Maßnahmenzulassungen können auch jederzeit später beantragt werden. Die Preise der Maßnahmenzulassung gelten immer für einen Zulassungvorgang.

Temporäre Unterrichtsstätten sind Hotels, zeitweise angemietete Unterrichtsräume, Betriebe bei Inhouse-Schulungen. Nur entsprechend zugelassene Träger dürfen Maßnahmen beantragen, die an solchen Stätten durchgeführt werden. Die Zertifizierung für Temporäre Unterrichtsstätten kann auch später noch beantragt werden.